Die Kommunen dürfen grundsätzlich Fahrverbote für Diesel verhängen. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg freigemacht. Angesichts drohender Einschränkungen schlägt der VDV ein Sonderprogramm vor, um die Luftqualität in den Städten kurz- und mittelfristig nachhaltig zu verbessern.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg zu Dieselfahrverboten in Städten, die die Stickoxidgrenzwerte nicht einhalten können, freigemacht. Auch ohne bundesweit einheitliche Regelung können diese Einschränkungen umgesetzt werden, so die Richter. Fahrverbote können verhältnismäßig gestaltet und innerhalb von Übergangsfristen phasenweise eingeführt werden. „Wir müssen jetzt schnell die richtigen Maßnahmen für eine Verkehrswende und gegen Fahrverbote umsetzen“, betont VDV-Präsident Jürgen Fenske. Mit einem Paket aus sieben Maßnahmen könnten die Luftqualität in den Städten dauerhaft verbessert und der Klimaschutz im Verkehrsbereich forciert werden, so Fenske: „Auch das Risiko von Fahrverboten kann damit gesenkt werden.“ Dabei handelt es sich einerseits um Maßnahmen, die bereits kurzfristig den Ausstoß von Emissionen reduzieren. Andererseits sollen mittelfristig der ÖPNV gestärkt und dadurch mehr Menschen vom Umstieg auf Busse und Bahnen überzeugt werden. Dazu bedarf es aus Sicht des VDV einer Reihe von Finanzierungs- und Steuerungsinstrumenten.
Der VDV geht davon aus, dass die Menschen erst in großer Zahl umsteigen und damit der Anteil des Öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen spürbar steigt, wenn nach dem Ausbau der Kapazitäten attraktivere Angebote realisiert werden können. Wie das funktioniert, zeigen beispielhaft Wien, wie „VDV Das Magazin“ in seiner November-Ausgabe berichtete, Kopenhagen und Zürich. Zunächst jedoch müssen erst einmal die Voraussetzungen für einen leistungsfähigeren ÖPNV geschaffen werden, bevor über einen kostenlosen – und damit steuerfinanzierten – ÖPNV nachgedacht werden kann, so Jürgen Fenske mit Blick auf die Diskussion der vergangenen Wochen. Die war aufgekommen, als die Bundesminister Barbara Hendricks, Peter Altmaier und Christian Schmidt in einem Brief an die EU-Kommission diesen Vorschlag einbrachten, um die Luft in den Städten zu verbessern. „Wenn man einen kostenlosen Nahverkehr in Deutschland einführen möchte, darf das keine Eintagsfliege sein“, macht Jürgen Fenske deutlich: „Alle staatlichen Ebenen – also Bund, Länder und die kommunalen Gebietskörperschaften – müssen diesen Nahverkehr dauerhaft und nachhaltig finanzieren.“ Nach Berechnungen des VDV würde das jährlich knapp zwölf Milliarden Euro kosten. Hinzu kämen auf zehn Jahre verteilt Investitionen in die Infrastruktur in etwa gleicher Höhe.
Folgen sind auch Thema auf E-Bus-konferenz
Welche Konsequenzen aus den politischen und juristischen Entscheidungen für den ÖPNV zu erwarten sind, ist auch Thema auf der diesjährigen Elektrobus-Konferenz am 6. und 7. März in Berlin. Schwerpunktmäßig geht es dort um den Austausch von technischen und betrieblichen Erfahrungen, die im Rahmen zahlreicher Projekte im In- und Ausland gesammelt wurden. Eng verzahnt mit der Konferenz ist wieder die Fachmesse ElekBu. Am neuen Tagungsort im Estrel Congress Center steht eine deutlich größere Ausstellungsfläche zur Verfügung, die auch die Präsentation von Gelenkbussen ermöglicht.
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