Verkehrspolitik
28.08.2017
Hintergrund

Gesetz holt Carsharing
weg von den Hinterhöfen

Mobilität umwelt- und klimafreundlicher gestalten: Städte und Kommunen haben jetzt Rechtssicherheit bei der Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen. Ein weiterer Baustein zur Verkehrswende.


Sein Name ist sperrig, aber Programm: „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“. Das Regelwerk betont ausdrücklich, dass Carsharing die Städte von Verkehr und die Umwelt von Emissionen entlastet. Seit Anfang September ist es in Kraft. Örtliche Behörden haben damit ein Instrument an der Hand, auf öffentlichen Straßen und Plätzen entsprechende Stellflächen einzurichten. „Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es, auf Straßen in kommunaler Baulast sofort zu handeln“, ermuntert Willi Loose die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing (bcs) stellt ein reges Interesse seitens der Kommunen fest. In der Geschäftsstelle des Verbands seien bereits zahlreiche Anfragen eingegangen.

Bislang liegen jedoch noch nicht die entsprechenden Verordnungen des Bundesverkehrsministeriums vor. Sie regeln, wie beispielsweise Fahrzeuge und Stellplätze gekennzeichnet werden müssen. Das Bundesgesetz stellt klar, dass stationsbasierte Carsharing-Stellflächen als Sondernutzung genehmigt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund kann das Teilen eines Autos in die entsprechenden, vor Ort geltenden Satzungen aufgenommen werden. Dabei ist es einerseits möglich, stationsbasierten Anbietern ihre festen Stellplätze im öffentlichen Raum zu reservieren. So werden die Fahrzeuge auch von Nicht-Kunden besser wahrgenommen. Für stationsunabhängige Angebote (free-floating) dürfen allgemeine Parkplätze ausgewiesen werden, die von allen als Carsharing-Fahrzeug gekennzeichneten Autos gemeinsam genutzt werden können. Vor allem die stationsbasierten Anbieter versprechen sich viel von dem Gesetz. Da die Juristen vieler Stadtverwaltungen bisher Zweifel an der Sondernutzung als Genehmigungsvoraussetzung geäußert haben, mussten die Carsharing-Anbieter auf private Flächen zugreifen – häufig in Hinterhöfen und Tiefgaragen.

JEDES STATIONSBASIERTE CARSHARING-FAHRZEUG ERSETZT IN INNENSTADTNAHEN GEBIETEN ZWISCHEN ACHT UND 20 PRIVATE AUTOS, SO EINE BCS-STUDIE.

Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es, auf Straßen in kommunaler Baulast sofort zu handeln.

Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing (bcs)


Verbund aus ÖPNV und Rad profitiert

In Verbindung mit dem ÖPNV und dem Fahrrad leistet Carsharing einen Beitrag, Mobilität umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten. Dazu tragen einer Studie des bcs zufolge vor allem die stationsbasierten Fahrzeuge bei. Jedes ersetzte in den untersuchten innenstadtnahen Gebieten zwischen acht und 20 private Autos – machte also mehr Straßenraum frei, als es selbst beansprucht. 41 Prozent der Befragten, die stationsbasiertes Carsharing nutzen, gaben an, weniger Auto zu fahren. Auch der Umweltverbund profitiert: 15 Prozent schwingen sich öfter aufs Rad, 19 Prozent nutzen häufiger Busse und Bahnen. Diese Zahlen sind noch ausgeprägter, wenn Carsharing den eigenen Pkw komplett ersetzt: 70 Prozent dieser Kunden fahren weniger Auto, 40 Prozent nutzen häufiger den ÖPNV, 32 Prozent fahren öfter Fahrrad. Willi Loose: „Carsharing trägt erwiesenermaßen dazu bei, den Besitz und den Konsum von Autos zu reduzieren. Das neue Gesetz kann dabei helfen, dieses Potenzial für die dringend benötigte Verkehrswende zu heben.“

Mittlerweile gibt es in 600 deutschen Städten und Gemeinden Angebote zum organisierten Teilen von Fahrzeugen. Die Zahl der Kunden wächst seit Jahren rasant. Laut bcs waren Anfang 2017 bei den deutschen Anbietern 1,7 Millionen Nutzer registriert – 36 Prozent mehr als im Vorjahr.

Mehr Informationen finden Sie online 

unter: www.carsharing.de

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