05.03.2018
Aktuell

Schwarzfahren: Bald nur eine Bagatelle?

Wer in Bussen und Bahnen vorsätzlich ohne Ticket unterwegs ist, soll künftig nur noch für eine Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dafür wächst in mehreren Bundesländern – darunter Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen – die politische Unterstützung der Justizminister. Die Branche und die ehrlichen Fahrgäste wehren sich vehement.


Ohne gültigen Fahrausweis erwischt werden – künftig nur noch so schlimm wie Falschparken? Unter Juristen, Politikern sowie Vertretern von Fahrgastverbänden und Verkehrsunternehmen wird diese Frage seit Jahresbeginn intensiv diskutiert. Für den VDV ist klar: Im Sinne des Strafgesetzbuchs muss Schwarzfahren eine Straftat bleiben. „Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich“, betont Oliver Wolff. Dem VDV-Hauptgeschäftsführer treibt dieses Thema nach eigenem Bekunden die Zornesröte ins Gesicht. „Ich frage mich, welchen Drang die Politik hat und wie man auf die Idee kommen kann, Justiz nach Kassenlage zu machen“, erläuterte er auf der Jahrespressekonferenz des Verbands. Oliver Wolff erinnerte daran, dass die bestehende Regelung eine Schutzfunktion besitze für Bürger, die sich korrekt verhalten würden.

Rückendeckung vom Fahrgastverband

Ins gleiche Horn stößt „Pro Bahn“. Im Interesse von ehrlichen Kunden, Steuerzahlern und der Allgemeinheit verlangt der Fahrgastverband, Schwarzfahrer weiterhin strafrechtlich zu verfolgen, die vorsätzlich kein Ticket lösen. „Nur wenn Schwarzfahren – wie Ladendiebstahl – eine Straftat bleibt, können Täter auch namentlich erfasst werden, wenn sie ihre Daten nicht freiwillig herausgeben“, so Bundesvorstand Lukas Iffländer. Zudem hält es der Fahrgastverband für notwendig, Dauerschwarzfahrer ähnlich wie Verkehrssünder in einem Register zu erfassen und die Strafgebühren für Wiederholungstäter zu erhöhen.
Anfang Januar hatte sich der Deutsche Richterbund dafür ausgesprochen, Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. In seine Kritik war ebenfalls der offene Zugang zu den Nahverkehrssystemen geraten. Jens Gnisa, Vorsitzender des Richterbunds, sieht die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, Schwarzfahren zu verhindern, und zog im Interview mit dem WDR Pa­rallelen zum Fußball: „Dort ist es auch nicht so, dass die Tore weit offen stehen, Sie Platz nehmen können und Kontrolleure durch das Stadion gehen, um zu schauen, wer eine Karte hat.“ Die Verkehrsbetriebe hätten in der Vergangenheit Personal eingespart: „Es kann nicht sein, dass es auf die Kosten des Steuerzahlers geht, hier eine zweite Kontrollinstanz zu schaffen“, so Jens Gnisa.

Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich.

Oliver Wolff,
VDV-Hauptgeschäftsführer
Rechtspolitisches Gespräch: Oliver Wolff (l.) diskutierte in Berlin mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach (r.) und Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen (M.) über das Thema.

Zugangsbarrieren kosten Milliarden

Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Kontrollpunkte an den Stationen – und deshalb auch in den Hauptverkehrszeiten vergleichsweise kurze Zugangszeiten zu Bahnsteigen und Zügen. Der Verzicht auf Zugangsbarrieren kommt vor allem ÖPNV-Kunden mit eingeschränkter Mobilität, Kinderwagen, Fahrrädern und größerem Gepäck zugute. Die geforderten Kontrollpunkte wären ohnehin nur in geschlossenen Systemen wie U-Bahnen möglich. Dort würde jedoch der Einbau von Zugangsbarrieren den Steuerzahler einige Milliarden Euro kosten.

Auch im Zusammenhang mit der Flucht von Strafgefangenen aus der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee bekam das Thema mediale Aufmerksamkeit. Denn wiederholtes Schwarzfahren kann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird. Dem Argument, dass verurteilte Schwarzfahrer dazu beitragen, die Gefängnisse zu überfüllen, widerspricht der VDV. „Nur etwa drei Prozent der angezeigten Schwarzfahrer verbüßen tatsächlich eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe“, so Oliver Wolff und stützt sich auf Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik und des Statistischen Bundesamtes. Insgesamt saßen 2016 bundesweit 7.600 Personen wegen Schwarzfahrens ein.

Am Ende zahlen die ehrlichen Fahrgäste

Aus einem weiteren juristischen Grund ist es für die Verkehrsunternehmen wichtig, dass Schwarzfahren ein Straftatbestand bleibt: Wenn das vorsätzliche Fahren ohne Ticket lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet würde, entfiele auch die Befugnis der Kontrolleure, die Identität von Fahrgästen ohne Ticket festzustellen. Nach Auffassung des VDV würden am Ende die zu 96,5 Prozent ehrlichen Fahrgäste, die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiter sowie alle, die ein Interesse an einem funktionierenden ÖPNV haben, die Zeche zahlen.

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