aktuell

Klimapaket: Nun zählt die Ausgestaltung

Das Klimakabinett hat im September 2019 ein umfangreiches Klimapaket verabschiedet. Aus Sicht des VDV weisen die vereinbarten Eckpunkte für den Verkehrssektor in die richtige Richtung – etwa bei der Bepreisung von CO2-Emissionen. VDV-Präsident Ingo Wortmann bewertet das Paket als „eine gute Grundlage. Nun kommt es darauf an, bei der Ausgestaltung die richtigen Ansätze aus dem Eckpunkte-Papier weiterzuverfolgen.“ Deshalb hat der VDV seine Forderungen an das Klimakabinett noch einmal nachgeschärft.


Mehr Mut bei der CO2-Bepreisung: massiv klimafreundliche Antriebe voranbringen

Der VDV fordert schon zum Einstieg der CO2-Bepreisung mehr Mut: Mit lediglich zehn Euro pro Tonne wird keine Lenkungswirkung eintreten, und die Klimaschutzziele für den Sektor können so bis 2030 nicht erreicht werden. Wie eine Lenkungsabgabe gestaltet werden könnte, zeigt das „Schweizer Modell“, das der VDV vorgeschlagen hat. Im Nachbarland wurde der CO2-Preis seit der Einführung 2008 in vier Schritten auf 96 Franken pro Tonne angehoben. Ein Drittel der Einnahmen fließt in einen Investitionsfonds zur energetischen Sanierung von Gebäuden, zwei Drittel werden an die Bevölkerung und an Unternehmen zurückgezahlt (siehe Infografik). Die im Klimapaket vorgesehenen Entlastungen beim Strompreis sowie die verstärkte Förderung moderner Busflotten und des Einzelwagenverkehrs im Schienengüterverkehr als Alternative zum Lkw werden vom VDV begrüßt. Klimafreundliche Antriebe müssen allerdings insgesamt massiv vorangebracht werden. Dabei sollte gerade im Güterverkehr die bereits zu großen Teilen elektrifizierte Schiene deutlich im Fokus von Ausbau- und Verlagerungsanstrengungen stehen. Für die Eisenbahn sind verbindliche Summen zum Hochlauf der Investitionsmittel festzulegen.

Monitoring der Beschlüsse entscheidend für die Verkehrswende

Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist es von zentraler Bedeutung, alle im Klimapaket beschlossenen Maßnahmen in der Ausarbeitung und Umsetzung detailliert, regelmäßig und transparent auf ihre tatsächliche CO2-Minderung zu prüfen. Sollten sich Fehlentwicklungen zeigen, die das Erreichen der Einsparziele gefährden, muss frühzeitig und konsequent nachgesteuert werden - insbesondere im Verkehr, der als einziger Sektor bislang kaum wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsminderung umgesetzt hat und der den bis 2030 zu erreichenden Klimazielen weit hinterherhinkt.

Schweizer Modell: Bei den Eidgenossen dient die Treibhausgas-Bepreisung als Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe. Sparsame Verbraucher erhalten eine Rückerstattung.

Zusätzliche Finanzmittel für den städtischen ÖPNV ab 2021 auch für die Grunderneuerung einsetzen

Die Erhöhung der Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf zwei Milliarden Euro jährlich ist ein Meilenstein für den Nahverkehr. Allerdings benötigen die Verkehrsunternehmen diese Mittel nicht erst ab 2025, sondern bereits ab 2021, wenn im Jahr 2030 die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Zudem hält der VDV die beschlossene Öffnung des GVFG-Förderkatalogs auch für die Grunderneuerung der Systeme für notwendig: Bundesweit gibt es einen Investitionsbedarf in einem hohen einstelligen Milliarden-Euro-Bereich bei bestehenden Tram-, U- und Stadtbahnstrecken.

Planen und Bauen beschleunigen

Während die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau im Eisenbahnverkehr mit einem Planungsbeschleunigungsgesetz vereinfacht hat, fehlen vergleichbare Regelungen für Städte und Kommunen. Planungsbeschleunigung muss gerade hier effizienter werden. Nur wer schnell plant und Umweltstandards einhält, kann Verkehrsinfrastruktur zügig ausbauen und Klimaziele erreichen. Zentrale Aspekte moderner und leistungsfähiger Verkehrssysteme wie Elektrifizierung, Lärmsanierung und Schaffung von Barrierefreiheit müssen planungsrechtlich privilegiert werden.

Ländliche Räume nicht abhängen

Digitalisierung, neue Mobilitätsangebote und stärkere Vernetzung müssen auch außerhalb von Großstädten und Ballungsräumen umgesetzt werden. Im Sinne der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in ganz Deutschland ist es wichtig, auch den Menschen in ländlichen Regionen attraktive, flexible und bezahlbare öffentliche Verkehrsdienstleistungen anzubieten. Dazu zählen On-Demand-Verkehre ebenso wie die Reaktivierungen von Eisenbahnstrecken.

Fachkräftemangel in der Branche und in den Verwaltungen bekämpfen; Einwanderungsgesetz effektiv umsetzen

Die öffentliche Hand muss die Zahl der vorhandenen Stellen in den Plan- und Genehmigungsbehörden erhöhen und freie Stellen besetzen, um den schnellen Ausbau der Infrastruktur und des Angebotes nicht zu gefährden. Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss in der Praxis unbürokratisch und einfach umgesetzt werden können. Denn allein die Bus- und Bahn-Unternehmen benötigen bis 2025 rund 50.000 neue Mitarbeitende, um die wachsenden Anforderungen im Sinne der Verkehrswende erfüllen zu können. Dazu ist die geregelte Einwanderung von qualifizierten Fachkräften unabdingbar.

Klimawandel als industriepolitische Chance nutzen

Energiewende, Verkehrswende, neue Antriebstechnologien – der Industriestandort und die führende Exportnation Deutschland müssen diesen Wandel als Chance begreifen und Innovationen und Produkte „Made in Germany“ weltweit in die Märkte bringen. Die Zukunft Deutschlands liegt nicht in Software-Updates, sondern in dem Qualitätsversprechen, für das unser Land steht.

Weitere Zahlen und Fakten zur CO2-Bepreisung hat der VDV in einem Positionspapier zusammengestellt.
bit.ly/co2preis

Das könnte Sie ebenfalls interessieren