Verkehrspolitik
08.06.2020

Rheinland-Pfalz:

Nahverkehr soll
Pflichtaufgabe werden

Als erstes Bundesland könnte Rheinland-Pfalz den Nahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe machen – zunächst im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit. Stufen­weise soll das bis 2022/23 umgesetzt werden. So sieht es die Novelle des Nahverkehrsgesetzes vor, das die Landes­regierung auf den Weg gebracht hat. Während der Schülerverkehr für die Kommunen und der Schienenpersonennahverkehr für das Land schon jetzt zu den Pflichtaufgaben zählen, ist der kommunale Busverkehr im ÖPNV eine freiwillige Aufgabe.

Voraussichtlich im November soll das Gesetz verabschiedet werden. Es soll den landesweiten Nahverkehr mit Bussen, Trams und Eisenbahnen neu regeln. Mit dem Landesnahverkehrs­plan, in dem die künftigen Mindeststandards festgelegt werden, wird ein attraktiver Nahverkehr gestaltet und finanziert.

Das käme auch dem ländlichen Raum zugute – etwa durch eine bessere Anbindung, Taktung und eine intelligentere Verknüpfung von Bus und Bahn. Dazu plant Rheinland-Pfalz, die Organisation des Nahverkehrs zu verändern, indem unter anderem zwei neue Zweckverbände „Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz“ geschaffen werden. Derzeit ist der Nahverkehr auf der Straße und der Schiene organisatorisch getrennt.


Drei Fragen an

Was das neue Gesetz für den Nahverkehr in Rheinland-Pfalz bedeuten würde, erläutert Marie-Theres Wölki (Foto), Geschäftsführerin der VDV-Landesgruppe Südwest, im Gespräch mit „VDV Das Magazin“.

Frau Wölki, warum braucht Rheinland-­Pfalz ein neues Nahverkehrsgesetz?
» Marie-Theres Wölki: Das derzeitige Nahverkehrsgesetz stammt aus dem Jahr 1995. Es passt nicht mehr in die heutige Zeit und zu den aktuellen Anforderungen an die Mobilität. Außerdem bildet es nicht ab, welche Möglichkeiten die Digitalisierung dem Verkehrsbereich bietet. Im Moment können Städte und Kommunen ein ÖPNV-Angebot vor Ort auf freiwilliger Basis unterhalten – wie etwa ein Freibad. Wenn der ÖPNV sukzessive zur Pflichtaufgabe wird, wäre das ein echtes Stück Nahverkehrsgeschichte und würde die Mobilitätswende im Land ein Stück weiter voranbringen.

Wie sieht der Weg zum neuen Gesetz aus?
» Im Moment läuft das Anhörungsverfahren, in das auch der VDV die Sicht und die Vorschläge der Verkehrsunternehmen einbringt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes, ­voraussichtlich im Herbst, werden konkrete Standards und Projekte festgeschrieben, wie die Pflichtaufgabe ÖPNV erfüllt werden muss. Dafür erstellen das Land und die Aufgabenträger einen Landesnahverkehrsplan – also ein Konzept für ein verkehrsträgerübergreifendes, landesweit attraktives Gesamtangebot.

Was verspricht sich die Verkehrsbranche von der Gesetzesnovelle?
» Durch die Einführung der Pflichtaufgabe ist das Land in der Verpflichtung, entsprechende finanzielle Mittel den Kommunen bereitzustellen. Wie und in welcher Höhe diese Mittel ausgezahlt werden sollen, steht leider noch nicht fest. Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass mit dem neuen Gesetz die Finanzierungsströme transparenter werden. Ziel ist es, einen attraktiven Nahverkehr aus einem Guss anzubieten, von dem am Ende die Kundeninnen und Kunden profitieren. Dafür setzt sich die VDV-Landesgruppe Südwest schon lange ein.

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