Verkehrspolitik
03.05.2022

Autonomes Fahren:

Beschließt der Bundesrat die wichtige Verordnung im Mai?

Wir müssen beim Autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen. 

Oliver Wolff,
VDV-Hauptgeschäftsführer 

Auf dem Weg zum Autonomen Fahren kommt der nächste Meilenstein in Sichtweite: Der Bundesrat könnte am 20. Mai über die Verordnung abstimmen, die den Betrieb von Fahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion regelt. Es wäre der Schlusspunkt des Gesetzgebungsprozesses und der Startschuss in eine neue Ära. Das Bundeskabinett hat die Verordnung Ende Februar verabschiedet. Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte der Bundestag diesen Rechtsrahmen beschlossen. „Wir müssen beim Autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen“, sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Neben den technischen Vorschriften geht es bei der Verordnung auch um das Zulassungsverfahren für autonome Fahrzeuge. Zudem wurden die Vorschriften im Straßenverkehr angepasst. Damit ist der Rechtsrahmen komplett. Die Verordnung kann jedoch erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Länder dem vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zustimmen werden, wenn noch bestimmte Änderungen aufgenommen werden. Die Bundesregierung kann die Verordnung aber auch komplett verwerfen und einen neuen Entwurf vorlegen.

Auch der VDV sieht in einigen wichtigen Punkten Verbesserungsbedarf. So gibt es noch Unklarheiten hinsichtlich der Aufwände, die für die Verkehrsunternehmen als zukünftige Betreiber und Halter zu erwarten sind. Gleiches gilt für die künftigen Betriebs- und Einführungskosten. Um vom Reallabor in den Realbetrieb zu wechseln, seien ein Ausgleich der hohen Genehmigungsaufwände und passende Förderinstrumente vonnöten, um Flotten-Anwendungen einzurichten. „Darüber hinaus ist es weiterhin kritisch, dass für die technische Aufsicht ausschließlich Ingenieurinnen und Ingenieure in Betracht kommen sollen“, erklärt Oliver Wolff: „Hier sollte im nächsten Schritt nachgebessert werden, um vorhandenes Personal qualifizieren zu können und so neue Berufsperspektiven im ÖPNV zu schaffen.“

Diese Punkte werden DURCH DIE VERORDNUNG GEREGElT

  • die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebs­erlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen;
  • die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen;
  • ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs;
  • detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten;
  • neue Erprobungsregelungen;
  • Ordnungswidrigkeiten und
  • die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Quelle: BMDV

Grundlage für die Genehmigungsverfahren

Als Branchenverband hatte der VDV die Entwicklung des Autonomen Fahrens von Anfang an eng begleitet und ­vorangetrieben. „Wir sehen darin für den ÖPNV eine gute Möglichkeit, das klassische Angebot zu verdichten und zu ergänzen“, erläutert Oliver Wolff. Positiv hervorzuheben sei, dass sich die Verordnung an den Einsatzfällen im ÖPNV orientiere – wie an den Kleinbussen für Linienbedarfsverkehre. Die Verordnung enthält die Vorschriften, was beim Autonomen Fahren zu beachten ist (siehe Infokasten). Mit den hier genannten Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen zusammen mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen der Länder die Genehmigungsverfahren starten und Musterlösungen entwickeln. Derzeit arbeiten die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit der Industrie und öffentlichen Stellen an verschiedenen Projekten, um neue autonome Fahrzeugkonzepte einzuführen und sie in den Betrieb zu integrieren. Oliver Wolff: „Durch das hohe Vertrauen der Menschen in ihre lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen schaffen wir Akzeptanz für diese neue Technologie, die man sonst internationalen Großkonzernen überlassen müsste.“

Eine Übersicht aktueller Projekte sowie

weiterführende Infos und Positionen unter:

www.vdv.de/autonomes-fahren-öv

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