10.07.2017
Aus dem Verband

Branche sucht den besten Nachwuchs

Ohne qualifizierte Ausbildung gibt es keinen qualifizierten Nachwuchs. Das weiß auch die Verkehrsbranche – und sucht nach den besten Fachkräften von morgen. Bereits zum vierten Mal rufen der VDV und die VDV-Akademie deshalb zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser bester Nachwuchs“ auf. Die Gewinner werden am 21. September im Rahmen des 8. VDV-Personalkongresses in Düsseldorf geehrt.
Der Wettbewerb soll dabei auch den enormen Stellenwert untermauern, den die Berufsausbildung für die Branche einnimmt. Jedes Jahr stellen die Unternehmen des ÖPNV und des Schienengüterverkehrs rund 2.000 Auszubildende ein. „Teilnehmen darf jeder, der 2016 oder 2017 seine Ausbildung oder ein duales Studium herausragend abgeschlossen hat“, erklärt Angela Struß. Sie ist bei der VDV-Akademie für die Organisation des Wettbewerbs verantwortlich. Die Nominierung muss dabei durch das Unternehmen erfolgen, in dem der Teilnehmer seine Ausbildung beziehungsweise sein duales Studium absolviert hat. Dieses muss zudem Mitglied im VDV sein.
Preise gibt es in drei Kategorien zu gewinnen, je nach Berufsbild: kaufmännisch, gewerblich-technisch und verkehrsspezifisch. Ebenfalls geehrt wird der beste Absolvent eines dualen Studiums. Sonderpreise gehen an die jeweils beste Frau, die eine gewerblich-technische oder verkehrsspezifische Ausbildung abgeschlossen hat, sowie an den besten Absolventen einer sogenannten Lehre-Plus (Ausbildung plus Zusatzqualifikation). Teilnahmeschluss ist der 28. Juli 2017.

Mehr Infos, etwa zu den erforderlichen Unterlagen, gibt es auf den Seiten der VDV-Akademie.

EU diskutiert Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr ist auch auf europäischer Ebene ein Thema: Die EU arbeitet derzeit an der Erstellung des sogenannten European Accessibility Acts (EAA). Jetzt wurde im zuständigen Ausschuss des Europaparlaments ein aus VDV-Sicht wichtiger Kompromiss erzielt – zwischen einer Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Berücksichtigung der realen Bedingungen im ÖPNV.
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag zum EAA (auf deutsch: „Richtlinienvorschlag zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“) hätte ÖV-Unternehmen zum Teil erheblich belastet, ohne die Mobilität von Menschen mit Behinderungen signifikant zu verbessern, heißt es dazu beim VDV. Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) habe nun auf die Bedenken reagiert und unter anderem einen Bestandsschutz für Produkte und Dienstleistungen in den Richtlinientext aufgenommen. Bauliche Barrierefreiheit soll zudem nur bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen umgesetzt werden – nicht jedoch bei intakter Infrastruktur. Nach der Sommerpause soll das Plenum des Europaparlaments den IMCO-Vorschlag bestätigen.

Buchreihe über Aufsichtsräte

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern sich, neue Gesetze und Urteile kommen hinzu: Die Arbeit kommunaler Aufsichtsräte wird immer komplexer. Hilfestellung kommt vom VKU-Verlag. Eine dreiteilige Buchreihe, die mit Praktikern aufgelegt wurde, will die einschlägige Gesetzesmaterie und die Rechtsprechung einordnen – ein Leitfaden, der auch Nicht-Juristen den Handlungsrahmen als Aufsichtsrat klar und verständlich darstellen will. Die Bücher beschäftigen sich mit den Themen des kommunalen Aufsichtsrates: von Rechten und Pflichten über Haftung bis zum Lesen von Bilanzen.

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