Infrastruktur
12.09.2022

GVFG-Förderung von Schienenprojekten:

Jetzt gelten neue Maßstäbe

Seit Juli ist die neue „Standardisierte Bewertung“ in Kraft. Damit hat die Bundesregierung ein verkehrs­politisches Thema abgearbeitet, für das sich der VDV seit langer Zeit eingesetzt hatte. Dieses Verfahren ermittelt, ob Schienen-Infrastrukturprojekte im Nahverkehr, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden, volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Um die Wirtschaftlichkeit zu bewerten, gelten nun andere Maßstäbe. Stärker ins Gewicht fallen die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und die Daseinsvorsorge. Die neue „Version 2016+“ ist damit die Grundlage, um die Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben nach dem GVFG nachzuweisen. Dieser Nachweis ist erforderlich, um die anteilige Förderung durch den Bund zu ermöglichen. „Das ist ein wichtiger, ganz konkreter Schritt für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur in den Städten und Gemeinden“, sagt VDV-Präsident Ingo Wortmann. Die weiterentwickelte Version bietet nun Lösungen für die zu bewertenden GVFG-Förderungen – beispielsweise für Streckenelektrifizierungen, Umsteigeanlagen oder Seilbahnen. Damit wird es einfacher, Strecken zu elek­trifizieren und zu reaktivieren.

Mit den GVFG-Mitteln unterstützt der Bund Investitionen in den städtischen ÖPNV auf der Schiene. Seit 2021 stehen dafür jährlich eine Milliarde und ab 2025 zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Ab 2026 wächst diese Summe um 1,8 Prozent jährlich. „Seit der Aufstockung des GVFG und der Erweiterung der Förderkulisse füllt sich die Liste von projektierten Vorhaben merklich“, erklärt Ingo Wortmann: „Mit den neuen Bewertungsmaßstäben wird weiterer Schub reinkommen.“

Die Neuerungen werden auch in einem Seminar der VDV-Akademie am 20. und 21. Oktober 2022 vorgestellt.

Die neue Verfahrensanleitung und die

zugehörigen Anlagen stehen unter: www.bmdv.bund.de/gvfg


Infos und Anmeldungen zum Seminar:
www.vdv-akademie.de/tagungen

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