Autonomes Fahren nimmt nächste Hürde
Das autonome Fahren im ÖPNV und auf öffentlichen Straßen ist einen weiteren Schritt näher gerückt. Für das autonome Level-4-Shuttle vom Typ „Holon urban“ hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Genehmigung nach § 16 AFGBV erteilt. Die Abkürzung steht für Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung. Damit sind bundesweite Testfahrten im autonomen Fahrmodus mit Sicherheitsfahrpersonal möglich.